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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Firma imtrend Personal-Leasing Sylvia Dammköhler, nachfolgend „Verleiher" genannt:

1.1

Der Verleiher stellt dem Kunden seine Mitarbeiter auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Verfügung. Für diesen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Kunden. Im Zweifel ist die Aufnahme der Tätigkeit unseres Mitarbeiters beim Kunden als Anerkenntnis der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusehen.

1.2

Der Verleiher ist Arbeitgeber seiner Mitarbeiter. Diese stehen in keiner vertraglichen Beziehung zum Kunden. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sowie etwaige neue Dispositionen sind ausschließlich mit dem Verleiher zu vereinbaren, wobei auf die besonderen Verhältnisse des Betriebes und die Wünsche unseres Kunden Rücksicht genommen wird, soweit dies möglich ist. Der Verleiher ist berechtigt, aus organisatorischen, betrieblichen oder gesetzlichen Gründen Mitarbeiter abzuberufen und die Erledigung der Arbeiten anderen Mitarbeitern zu übertragen.

2.1

Der Kunde ist verpflichtet, einmal wöchentlich den Arbeitsnachweis zu prüfen und abzuzeichnen, den der Mitarbeiter ihm vorlegt. Andernfalls gilt der vom Mitarbeiter vorgelegte Arbeitsnachweis als vom Kunden genehmigt.

2.2

Die aufgrund der Arbeitsnachweise erteilten Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Der Verleiher ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Eine etwaige Annahme geschieht erfüllungshalber, in diesem Falle trägt der Kunde die Bankspesen und die Wechselsteuer. Ungeachtet der Wechsel- bzw. scheckrechtlichen Folgen haftet der Verleiher nicht für eine nicht rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Regressnahme bei Nichteinlösung.

2.3

Zuschläge für anfallende Mehrarbeit ebenso wie für Schicht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit berechnen wir nach Absprache

2.4

Zahlungsbedingungen:

 

Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet, Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von 9,00 €  pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1 % pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den vorerwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten auch noch die nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten (mindestens 9 % des Rechnungsbetrages sowie weitere Aufwendungen gemäß Tarif) inklusive der Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen. Der Verleiher ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungs-Forderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.

2.5

Sofern Gegenansprüche des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind, werden diese vom Verleiher in der nächsten Rechnung verrechnet oder als Gutschrift an den Entleiher überwiesen.

2.6

Die Mitarbeiter des Verleihers sind nicht zum Inkasso berechtigt.

3.1

Die Mitarbeiter sind schriftlich zu strengem Stillschweigen über alle Geschäftsangelegenheiten der Kunden verpflichtet.

4.1

Die Mitarbeiter sind sorgfältig ausgewählt. Dennoch ist der Kunde gehalten, sich seinerseits von der Eignung des ihm überlassenen Mitarbeiters für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und evtl. Beanstandungen über ihn an den Verleiher zu richten.

4.2

Stellt der Kunde innerhalb der ersten vier Stunden fest, dass ein Mitarbeiter sich nicht für die vorgesehene Tätigkeit eignet und besteht er dem Verleiher gegenüber auf Austausch des Mitarbeiters. werden ihm bis zu vier Arbeitsstunden nicht berechnet.

4.3

Im übrigen kann der Verleiher nur für die Auswahl einstehen, dass seine Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz generell geeignet sind und ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen erbringen können. Eine weitergehende Haftung besteht nicht, Reklamationen über die Eignung unseres Mitarbeiters sind am Tage ihrer Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach der Entstehung des die Reklamation begründeten Umstandes hei ihm geltend zu machen. Verspätete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche. Bei rechtzeitiger berechtigter Reklamation steht der Verleiher dem Kunden für einen Austausch des Mitarbeiters durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter ein; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz- ansprüche, gegen den Verleiher sind ausgeschlossen. es sei denn, dass ihm ein Auswahlverschulden nachgewiesen wird. In diesem Fall steht er für etwaige Schäden bis in Höhe der Deckung durch seine Haftpflichtversicherung ein. Der Verleiher kann keine Haftung übernehmen, soweit seine Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder anderen Wertsachen betraut werden. Mit Rücksicht darauf, dass seine Mitarbeiter in den Betriebsräumen und Arbeitsstätten des Kunden unter dessen Aufsicht und Leistungskontrolle tätig werden, kann er nicht für Schäden haften, die seine Mitarbeiter an Gegenständen verursachen, an oder mit denen sie arbeiten, ebenso wenig für sonstige fahrlässige oder vorsätzliche Schadenszufügung durch unsere Mitarbeiter. Sofern Sachen oder Personen durch Mitarbeiter des Verleihers während ihrer Tätigkeit für den Kunden zu Schaden kommen, hat der Kunde uns von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.

5.1

Der Kunde verpflichtet sich, die Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme mit den für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften vertraut zu machen und für deren Einhaltung zu sorgen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen und Schutzkleidungen zur Verfugung zu stellen und auf deren Verwendung zu achten, sowie Maßnahmen und Einrichtungen der Ersten Hilfe gemäß VBG 109 für unsere Mitarbeiter bereitzuhalten. Der Kunde hat alle Vorrichtungen, Gerätschaften und Räume so zu unterhalten und einzurichten sowie die unter seiner Aufsicht stattfindenden Arbeitsablaufe so zu regeln, dass die Mitarbeiter dauerhaft entsprechend den Arbeitsschutzbestimmungen beschäftigt und gegen Gesundheitsschäden geschützt werden. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb des Kunden chemischen. physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „SGV A 4" ausüben, hat der Kunde vor Beginn dieser Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen und dem Verleiher die Untersuchungsergebnisse mitzuteilen.

5.2

Die Mitarbeiter des Verleihers sind hei der Verwaltungs- berufsgenossenschaft in Berlin versichert Der Kunde ist verpflichtet, dem Verleiher etwaige Arbeitsunfälle seiner Mitarbeiter unverzüglich zu melden meldepflichtige Arbeitsunfälle werden grundsätzlich gemeinsam untersucht.

5.3

Falls die Mitarbeiter des Verleihers auf Grund von mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen oder Ausrüstungen oder ohne Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit beim Kunden unberechtigterweise ablehnen, schuldet der Kunde dennoch die vereinbarte Vergütung für die Arbeitszeit, zu der der Mitarbeiter dem Kunden zur Verfügung stand.

6.1

Falls der Mitarbeiter seine Tätigkeit beim Kunden nicht aufnimmt oder der Tätigkeit fernbleibt, wird der Kunde unverzüglich den Verleiher unterrichten.

7.1

Der Verleiher ist berechtigt, seine Leistungen zurück- zubehalten, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem früheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder aus sonstiger Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise nicht erfüllt und der Verleiher ihm bereits eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt haben.

7.2

Der Verleiher ist darüber hinaus berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus diesem oder einem früheren Vertrag in Verzug geraten ist und er auch eine angemessene Nachfrist hat verstreichen lassen;

b) der Kunde die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer- überlassungsvertrag verweigert oder sich aus den Umständen ergibt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden erheblich gefährdet erscheinen, dass z.B. Zahlungsverpflichtungen aufgrund wesentlicher Verschlech- terung der Vermögensverhältnisse des Kunden durch einen Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. durch Vollstreckungsmaßnahmen, Wechselproteste o.a. gefährdet sind oder der Kunde seine Verpflichtungen zur Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz- bestimmungen nicht erfüllt.

8.0

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- bedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Vertrags- bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.

8.1

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

8.2

Sämtliche Vertragskonditionen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen und in ihrer Gesamtheit anerkannt. Anlage 1 ist Bestandteil dieser AGB.

9.0

Recht und Gerichtsstand:

Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Lieferant untersteht deutschen Recht. Gerichtsstand ist Berlin

 

Stand: 01-2005

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