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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für die Firma imtrend Personal-Leasing Sylvia Dammköhler, nachfolgend
„Verleiher" genannt:
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1.1 |
Der Verleiher stellt dem Kunden seine Mitarbeiter auf
der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Verfügung. Für
diesen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des
Kunden. Im Zweifel ist die Aufnahme der Tätigkeit unseres Mitarbeiters
beim Kunden als Anerkenntnis der Geltung unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen anzusehen. |
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1.2 |
Der Verleiher ist Arbeitgeber seiner Mitarbeiter. Diese
stehen in keiner vertraglichen Beziehung zum Kunden. Alle wesentlichen
Merkmale der Tätigkeit sowie etwaige neue Dispositionen sind
ausschließlich mit dem Verleiher zu vereinbaren, wobei auf die besonderen
Verhältnisse des Betriebes und die Wünsche unseres Kunden Rücksicht
genommen wird, soweit dies möglich ist. Der Verleiher ist berechtigt, aus
organisatorischen, betrieblichen oder gesetzlichen Gründen Mitarbeiter
abzuberufen und die Erledigung der Arbeiten anderen Mitarbeitern zu
übertragen. |
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2.1 |
Der Kunde ist verpflichtet, einmal wöchentlich den
Arbeitsnachweis zu prüfen und abzuzeichnen, den der Mitarbeiter ihm
vorlegt. Andernfalls gilt der vom Mitarbeiter vorgelegte Arbeitsnachweis
als vom Kunden genehmigt. |
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2.2 |
Die aufgrund der Arbeitsnachweise erteilten Rechnungen
sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Der Verleiher ist nicht verpflichtet,
Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Eine etwaige Annahme geschieht
erfüllungshalber, in diesem Falle trägt der Kunde die Bankspesen und die
Wechselsteuer. Ungeachtet der Wechsel- bzw. scheckrechtlichen Folgen haftet der Verleiher nicht für eine nicht rechtzeitige Vorlegung,
Protestierung, Benachrichtigung oder Regressnahme bei Nichteinlösung. |
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2.3 |
Zuschläge für anfallende Mehrarbeit ebenso wie für
Schicht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit berechnen wir nach Absprache |
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2.4 |
Zahlungsbedingungen: |
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Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn
Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder
wenn die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Verrechnung ist nicht
zulässig. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet, Bei
verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von 9,00
€ pro
Mahnung) und Verzugszinsen von 1 % pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit
an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den vorerwähnten
Verzugszinsen und Verzugskosten auch noch die nach der Fälligkeit der
Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten (mindestens 9 % des
Rechnungsbetrages sowie weitere Aufwendungen gemäß Tarif) inklusive der
Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen. Der Verleiher ist
berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungs-Forderung an einen Dritten
abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung
ersichtlich. |
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2.5 |
Sofern Gegenansprüche des Kunden unstreitig oder
rechtskräftig festgestellt worden sind, werden diese vom Verleiher in der
nächsten Rechnung verrechnet oder als Gutschrift an den Entleiher
überwiesen. |
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2.6 |
Die Mitarbeiter des Verleihers sind nicht zum Inkasso
berechtigt. |
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3.1 |
Die Mitarbeiter sind schriftlich zu strengem
Stillschweigen über alle Geschäftsangelegenheiten der Kunden
verpflichtet. |
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4.1 |
Die Mitarbeiter sind sorgfältig ausgewählt. Dennoch
ist der Kunde gehalten, sich seinerseits von der Eignung des ihm
überlassenen Mitarbeiters für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen
und evtl. Beanstandungen über ihn an den Verleiher zu richten. |
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4.2 |
Stellt der Kunde innerhalb der ersten vier Stunden
fest, dass ein Mitarbeiter sich nicht für die vorgesehene Tätigkeit
eignet und besteht er dem Verleiher gegenüber auf Austausch des
Mitarbeiters. werden ihm bis zu vier Arbeitsstunden nicht berechnet. |
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4.3 |
Im übrigen kann der Verleiher nur für die Auswahl
einstehen, dass seine Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz generell
geeignet sind und ihre Leistungen entsprechend den gestellten
Anforderungen erbringen können. Eine weitergehende Haftung besteht nicht,
Reklamationen über die Eignung unseres Mitarbeiters sind am Tage ihrer
Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach der Entstehung des die
Reklamation begründeten Umstandes hei ihm geltend zu machen. Verspätete
Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche. Bei rechtzeitiger
berechtigter Reklamation steht der Verleiher dem Kunden für einen
Austausch des Mitarbeiters durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter ein;
weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz- ansprüche, gegen den
Verleiher sind ausgeschlossen. es sei denn, dass ihm ein
Auswahlverschulden nachgewiesen wird. In diesem Fall steht er für etwaige
Schäden bis in Höhe der Deckung durch seine Haftpflichtversicherung ein.
Der Verleiher kann keine Haftung übernehmen, soweit seine Mitarbeiter mit
Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von
Geld, Wertpapieren oder anderen Wertsachen betraut werden. Mit Rücksicht
darauf, dass seine Mitarbeiter in den Betriebsräumen und Arbeitsstätten
des Kunden unter dessen Aufsicht und Leistungskontrolle tätig werden,
kann er nicht für Schäden haften, die seine Mitarbeiter an Gegenständen
verursachen, an oder mit denen sie arbeiten, ebenso wenig für sonstige
fahrlässige oder vorsätzliche Schadenszufügung durch unsere Mitarbeiter.
Sofern Sachen oder Personen durch Mitarbeiter des Verleihers während
ihrer Tätigkeit für den Kunden zu Schaden kommen, hat der Kunde uns von
einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. |
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5.1 |
Der Kunde verpflichtet sich, die Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme
mit den für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden
Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften vertraut zu machen und für
deren Einhaltung zu sorgen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die
für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebenen
Sicherheitsausrüstungen und Schutzkleidungen zur Verfugung zu stellen und
auf deren Verwendung zu achten, sowie Maßnahmen und Einrichtungen der
Ersten Hilfe gemäß VBG 109 für unsere Mitarbeiter bereitzuhalten. Der
Kunde hat alle Vorrichtungen, Gerätschaften und Räume so zu unterhalten
und einzurichten sowie die unter seiner Aufsicht stattfindenden
Arbeitsablaufe so zu regeln, dass die Mitarbeiter dauerhaft entsprechend
den Arbeitsschutzbestimmungen beschäftigt und gegen Gesundheitsschäden
geschützt werden. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb
des Kunden chemischen. physikalischen oder biologischen Einwirkungen
ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der
Unfallverhütungsvorschrift „SGV A 4" ausüben, hat der Kunde vor
Beginn dieser Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
durchzuführen und dem Verleiher die Untersuchungsergebnisse mitzuteilen. |
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5.2 |
Die Mitarbeiter des Verleihers sind hei der Verwaltungs-
berufsgenossenschaft in Berlin versichert Der Kunde ist
verpflichtet, dem Verleiher etwaige Arbeitsunfälle seiner Mitarbeiter
unverzüglich zu melden meldepflichtige Arbeitsunfälle werden grundsätzlich
gemeinsam untersucht. |
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5.3 |
Falls die Mitarbeiter des Verleihers auf Grund von
mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen oder
Ausrüstungen oder ohne Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit
beim Kunden unberechtigterweise ablehnen, schuldet der Kunde dennoch die
vereinbarte Vergütung für die Arbeitszeit, zu der der Mitarbeiter dem
Kunden zur Verfügung stand. |
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6.1 |
Falls der Mitarbeiter seine Tätigkeit beim Kunden
nicht aufnimmt oder der Tätigkeit fernbleibt, wird der Kunde
unverzüglich den Verleiher unterrichten. |
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7.1 |
Der Verleiher ist berechtigt, seine Leistungen
zurück- zubehalten, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem oder
einem früheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder aus sonstiger
Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise nicht erfüllt und der Verleiher
ihm bereits eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt haben. |
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7.2 |
Der Verleiher ist darüber hinaus berechtigt, den
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu
kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn |
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a) der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus diesem oder
einem früheren Vertrag in Verzug geraten ist und er auch eine angemessene
Nachfrist hat verstreichen lassen; |
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b) der Kunde die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus
dem Arbeitnehmer- überlassungsvertrag verweigert oder sich aus den
Umständen ergibt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden
erheblich gefährdet erscheinen, dass z.B. Zahlungsverpflichtungen
aufgrund wesentlicher Verschlech- terung der Vermögensverhältnisse des
Kunden durch einen Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens. durch Vollstreckungsmaßnahmen, Wechselproteste o.a.
gefährdet sind oder der Kunde seine Verpflichtungen zur Einhaltung der
Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz- bestimmungen nicht erfüllt. |
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8.0 |
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Vertrags- bedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein sollten, wird
hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Vertrags- bedingungen im übrigen
nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende
Regelung in zulässiger Weise treffen. |
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8.1 |
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages,
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch uns. |
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8.2 |
Sämtliche Vertragskonditionen sowie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden in der vorliegenden Form zur Kenntnis
genommen und in ihrer Gesamtheit anerkannt. Anlage 1 ist Bestandteil
dieser AGB. |
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9.0 |
Recht und Gerichtsstand:
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Lieferant
untersteht deutschen Recht. Gerichtsstand ist Berlin |
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Stand: 01-2005
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